Neues Datenschutzgesetz per 01.09.2023
Seit 01.09.2023 ist das neue Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft. Unsere Patientinnen und Patienten müssen bei durch unsere Praxis erbrachten medizinischen Dienstleistungen ihr schrifltiches Einverständnis dazu erteilen, dass die für die Behandlung relevanten medizinischen und persönlichen Daten an involvierte Drittpersonen (z. B. Spezialärztinnen/Ärzte) weitergegeben werden dürfen. Hierzu haben wir ein entsprechendes Formular vorbereitet, welches wir Ihnen gerne bei Ihrer nächsten Konsultation zur Durchsicht und Unterschrift vorlegen würden.