Abklärung der Fahreignung bei Seniorinnen und Senioren

Der Bundesrat führte per 01.07.2016 für Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychologinnen und Psychologen, die Abklärungen zur Fahreignung treffen, ein Stufenmodell ein: Je komplexer die Untersuchung, desto höher die fachlichen Anforderungen. Damit werden die Abklärungen verbessert. Zudem wurden die aus den 1970er Jahren stammenden medizinischen Mindestanforderungen an Fahrzeuglenker dem heutigen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst. 

 

Wir Ärzte der Gruppenpraxis Westbahnhof sind für die Stufe 1 zertifiziert. Vergleichen Sie hierzu den unten stehenden Link